AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der URBA Türen + Tore GmbH:

Die Montage wird vorgängig telefonisch oder Per Mail mit dem Montage- oder Projektleiter koordiniert. Der in der Auftragsbestätigung angegebene Montagetermin gilt als Richtwert und ist nicht verbindlich.

Die in den Preisen eingerechnete Montage bezieht sich auf einen reibungslosen Montageablauf. 

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, sofern nichts anderes im Werkvertrag vereinbart ist:
• Zufahrt mit LKW gewährleistet
• Tragfähiger Zugang zum Montageort, wie z.B. hindernisfrei begehbares Treppenhaus
• kostenfreier Kran.
• vorhandener Abstellplatz für Material und Montagematerial während der Bauzeit
• Dauerhafte Kennzeichnung von Meterrissen in jedem Raum
• Bei Zargenmontage müssen alle Schlitzarbeiten beendet sein und die Temperatur mindesten 5° Celsius (48h), aufweisen, bei tieferen Temperaturen lehnen wir jede Haftung für Schäden ab.
• Zum Zeitpunkt der Türmontage gilt die notwendige relative Luftfeuchtigkeit zu sichern. Die Röhrenspantüren für Zimmer- und Kellerräume entsprechen der Prüfklasse 1 nach EN 947. Relative Luftfeuchte muss zwischen (30 ± 5) und (50 ± 5) sein. Trocknungsgeräte und regelmässiges Lüften nach der Türmontage werden empfohlen. Schäden der Türen durch zu hohe Luftfeuchte wird hiermit abgelehnt. Das Sicherstellen der geeigneten Luftfeuchte ist Sache der Bauleitung.
• Bei der Türmontage gilt das einmalige Anfahren und einregulieren der Türblätter. Hierzu müssen die Böden fertig verlegt und die Wände und Zargen fertig gestrichen sein, sowie keine Kabel durch die Zargen geführt werden. Ist dies nicht der Fall können für ein behinderndes Montieren Mehraufwände geltend gemacht werden. • Sämtliche Zusatzarbeiten, welche in der Offerte nicht enthalten sind, werden nachofferiert oder in Regie weiterverrechnet. Mehraufwendungen für nicht vom Anbieter verschuldete Montageunterbrüche, sowie nicht gerechtfertigtes Aufbieten auf Baustellen, werden in Regie verrechnet.
• Regiearbeiten, die von der örtlichen Bauleitung angeordnet werden, sind für den Auftraggeber verbindlich.
• Bauseits verursachte Behinderungen, etwa durch unterlassene oder ungenügende Mitwirkung des Auftraggebers, berechtigen den Anbieter zur Verrechnung der Mehraufwendungen.
• Beschädigungen oder Mängel, welche durch das Montagepersonal entstanden sind, müssen innert 3 Tagen gemeldet werden.
• Nach der Fertigstellung ist die Arbeit durch den Auftraggeber umgehend zu prüfen. Werden 2 Tage nach der Fertigstellung keine sichtbaren Mängel gemeldet, gilt das Werk als vertragskonform und abgenommen.
• Vor Inangriffnahme der Arbeiten werden die Wände, keramische Platten und Bodenbeläge auf bereits vorhandene Schäden überprüft und diese der Bauherrschaft umgehend gemeldet.
• Sanierungen werden mit höchster Sorgfalt durchgeführt. Trotzdem sind kleinere Schäden am Mauerwerk wie Ausbrüche oder Abplatzungen, welche vor allem bei alten Gebäuden auftreten, möglich. Mehrkosten durch solche nicht zu vermeidende Schäden müssen vom Auftraggeber selbst getragen werden.
• Nach der Montage wird eine Grobreinigung besenrein durchgeführt. Eine Endreinigung der Produkte ist Sache der Baureinigung, respektive die privaten Bauherren.  

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